Bafög
Info für Studienanfänger ab WiSe 2009/2010: Bescheinigung nach § 48 BAföG
Sollten Sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen wollen, informieren sie sich bitte auf der homepage des Studentenwerks.
Nach 3 oder 4 Semestern muss ein Leistungsnachweis nach §48 BAföG eingereicht werden (eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des 3. respektive 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden). Dieser Leistungsnachweis wird im Studiendekanat erstellt. Sie finden als Download ein Hinweisblatt, unter welchen Voraussetzungen Sie die Bescheinigung mit positiver Beurteilung erhalten.
Ansprechpartner
Angelika Schneider
Staatsexamen, Bafög, Bescheinigungen (z.B. USLME/ECFMG), Anerkennungen, Transskripte, Empfehlungsschreiben
Staatsexamen, Bafög, Bescheinigungen (z.B. USLME/ECFMG), Anerkennungen, Transskripte, Empfehlungsschreiben
Telefon:
+49 (0) 551 39-5312Telefax:
+49 (0) 551 39-12516E-Mail:
aschneider@med.uni-goettingen.deOrt:
Ebene 1 D1 Raum 247Sprechzeit:
MO13:00-15:00 Uhr, DI und DO 10:00-13:00 Uhr, MI 08:00-10:00 Uhr und nach Vereinbarung
Weitere Informationen / Links
Downloads
Hinweisblatt zum Leistungsnachweis für das BAföG-Amt
20,61 KB / Letzte Änderung: 15.06.2011
20,61 KB / Letzte Änderung: 15.06.2011
Bescheinigung nach § 48 BAföG
83,46 KB / Letzte Änderung: 16.09.2009
83,46 KB / Letzte Änderung: 16.09.2009

