Informationen für Gutachter
Durch die Novellierung des NHG und durch die Änderung der Promotionsordnung haben die Fristen für die Promotionsverfahren eine größere Bedeutung bekommen. Daher muss die Fakultät verstärkt auf die Einhaltung der Begutachtungszeiten achten.
Empfehlungen zur Begutachtung von medizinischen und zahnmedizinischen Dissertationen
Zur Erleichterung beim Erstellen eines Referats oder Korreferats möchte der Promotionsausschuss Ihnen die Berücksichtigung der nachstehenden Kriterien vorschlagen. Wenn Sie diese Punkte besonders beachten und kurz dazu Stellung nehmen, sollte die Erstellung eines Referats im Interesse der Promovierenden in angemessener Zeit möglich sein. Natürlich ist es Ihnen freigestellt, Ihr Gutachten in einer Form zu erstellen, die Ihnen als eher geeignet erscheint; dennoch wäre es gut, wenn die genannten Kriterien auch Berücksichtigung fänden.
Erstreferent:
- Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden zur Themenstellung oder Weiterentwicklung des Themas der Arbeit.
- Beitrag zu Anwendung und Etablierung von Methoden, Selbständigkeit bei Durchführung, Niederschrift und Literaturzusammenstellung.
Erstreferent und Korreferenten:
- Führt die Einleitung so in das Thema ein, dass die Fragestellung deutlich wird?
- Sind die Methoden geeignet und korrekt beschrieben?
- Worin bestehen die wesentlichen Resultate, sind diese gut und nachvollziehbar beschrieben und gegebenenfalls statistisch korrekt ausgewertet?
- Werden Resultate und benutzte Methoden angemessen diskutiert, sind die gezogenen Schlüsse begründet?
- Ist die Literatur aktuell, relevant und korrekt zitiert?
Für die Benotung hat der Promotionsausschuss im Auftrag des Fakultätsrats bereits früher Empfehlungen ausgearbeitet, die Ihnen einen Anhalt geben sollen, welche Kriterien bei der Bewertung einer Arbeit erfüllt sein sollten. Diese Hinweise sind im Folgenden aufgelistet. Bitte beachten Sie auch die von der Promotionsordnung vorgegebenen Notenstufen:„ausgezeichnet" (summa cum laude), „sehr gut" (magna cum laude), „gut" (cum laude) und „genügend" (rite).
Summa cum laude (ausgezeichnet)
Die Promovierenden müssen in wesentlichen Teilen eine anspruchsvolle Fragestellung eigenständig bearbeitet haben und neue Erkenntnisse, die für das entsprechende Fachgebiet einen herausragenden Fortschritt darstellen, erarbeitet haben. In der Regel wird dies durch eine Publikation der Daten nachzuweisen sein. Es wird insbesondere bei experimentellen Arbeiten erwartet, dass in dieser Publikation (bzw. den Publikationen) die maßgebliche Rolle der(s) Promovierenden durch eine Erstautorschaft belegt wird. Im Erstgutachten sollte insbesondere der eigenständige Anteil der Promovierenden und die Bedeutung der Arbeit für das Fachgebiet hervorgehoben werden. Es muss sowohl im Erstreferat als auch im Korreferat klargestellt werden, worauf die Bewertung mit „ausgezeichnet" gestützt wird. An diese Benotung sind besonders kritische Maßstäbe in formaler und qualitativer Hinsicht anzulegen.
Magna cum laude (sehr gut)
Die Promovierenden müssen selbständig mit geeigneten Methoden eine für das entsprechende Fachgebiet sehr wichtige Fragestellung bearbeitet und wesentliche Erkenntnisse erzielt haben. In den Referaten sollte verdeutlicht werden, inwieweit der Erkenntnisfortschritt die Bewertung mit „sehr gut" rechtfertigt. Insbesondere bei experimentellen Arbeiten kann die Einbeziehung der Ergebnisse in eine Publikation eine Bewertung mit „sehr gut" untermauern.
Cum laude (gut)
Die Dissertation wurde mit Methoden durchgeführt, die in der Institution bereits etabliert waren oder keinen sehr hohen Schwierigkeitsgrad besitzen. Aus der Arbeit geht hervor, dass die wissenschaftliche Ausgangsfrage eigenständig beantwortet wurde und als verlässliche Grundlage für die Entwicklung weiterer Arbeiten dienen kann. Die Auswertung und Schlussfolgerung muss Eigenständigkeit nachweisen.
Rite (genügend)
Die Dissertation beantwortet eine wissenschaftliche Fragestellung, entweder auf experimentellen oder klinisch-wissenschaftlichem Gebiet, mit Routinemethoden und kommt zu eindeutigen Ergebnissen. Aus der Dissertation muss hervorgehen, dass das vorgegebene Thema von der Doktorandin/dem Doktoranden erfasst, adäquat bearbeitet und in Kenntnis der einschlägigen Literatur bearbeitet wurde.
Diese Bewertungskriterien sind lediglich als Bewertungsmaßstäbe zur Abgrenzung zwischen den einzelnen Noten gedacht. Natürlich muss in allen Fällen die wissenschaftliche Qualität der Arbeit in den Vordergrund gestellt werden, sämtliche Abschnitte der Arbeit müssen sorgfältig erstellt sein, die Literaturmuss dem Stand zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeit entsprechen. Die Referate müssen den Notenvorschlag ausdrücklich begründen.

